Mutmaßliche sexualisierte Gewalt in Neuköllner Jugendclub

Die Kurdische Gemeinde zu Berlin-Brandenburg fordert lückenlose Aufklärung, konsequenten Opferschutz und ernsthafte Prüfung möglicher Diskriminierung.

Wir sind über die Meldung sexualisierter Gewalt in einem Neuköllner Jugendclub zutiefst erschüttert. Unsere erste Solidarität gilt der Betroffenen und ihren Angehörigen. Sie braucht Schutz, Stabilität, psychosoziale Unterstützung und ein Verfahren, das ihre Rechte wahrt, ohne sie erneut zu belasten. Dass Polizei und Ermittlungsbehörden erst spät eingeschaltet wurden, wirft schwere Fragen nach Kinderschutz, Verantwortlichkeiten und institutionellem Handeln auf.

„Wer von sexualisierter Gewalt gegen eine Minderjährige erfährt, darf nicht zögern, relativieren oder wegsehen. Der Schutz der Betroffenen muss immer an erster Stelle stehen. Wenn sich bestätigt, dass Herkunftszuschreibungen, falsche Rücksichtnahmen oder institutionelle Unsicherheiten professionelles Handeln beeinflusst haben, dann braucht es nicht nur strafrechtliche Aufklärung, sondern auch klare politische Konsequenzen in Berlin.“
– Hüseyin Taşan, Vorstandsvorsitzender der KGBB

Berlin verfügt bereits über rechtliche und fachliche Grundlagen, die in solchen Fällen greifen müssen. Der Kinderschutz muss auch dann konsequent umgesetzt werden, wenn Fälle politisch sensibel sind oder Fragen von Herkunft, Diskriminierung und Stigmatisierung im Raum stehen.

Die Kurdische Gemeinde zu Berlin-Brandenburg e.V. warnt zugleich davor, den Fall rassistisch zu instrumentalisieren. Sexualisierte Gewalt darf weder bagatellisiert noch ethnisiert werden. Beides ist gefährlich, beides bedient, dass weder sexualisierte Gewalt noch Diskriminierung thematisiert und bekämpft werden können.

„Das Verschweigen von Gewalt wäre eine Zuspitzung von sekundärer Viktimisierung durch die Institutionen, die wir so nicht hinnehmen!“
– Dilber Ciray, stellv. Vorstandsvorsitzende der KGBB

Die Kurdische Gemeinde zu Berlin-Brandenburg e.V. fordert:

  • Erstens eine unabhängige und lückenlose Aufklärung der Abläufe zwischen Jugendclub, Jugendamt, Bezirksamt und Senatsverwaltung. Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen müssen die verwaltungsinternen und fachaufsichtlichen Verantwortlichkeiten überprüft werden.
  • Zweitens eine verpflichtende Verbindung von Kinderschutz und Antidiskriminierung in der Jugendhilfe. Jugendämter, freie Träger und Jugendfreizeiteinrichtungen brauchen verbindliche Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt, professioneller Gefährdungseinschätzung, antikurdischem Rassismus und diskriminierungssensiblem Handeln.
  • Drittens den Ausbau unabhängiger Beschwerde- und Ombudsstrukturen für junge Menschen in der Berliner Jugendhilfe und Jugendarbeit. Diese müssen niedrigschwelliger, sichtbarer und für Jugendliche in Krisensituationen besser erreichbar werden.
  • Viertens eine klare politische Verantwortung des Landes Berlin. Der Senat muss sicherstellen, dass Kinderschutz, Opferschutz und Antidiskriminierung in allen öffentlich finanzierten Einrichtungen verbindliche Standards sind und dass Verstöße ernsthafte Konsequenzen haben.
  • Fünftens Diskriminierung muss ausdrücklich mitgeprüft werden. Sexualisierte Gewalt und Diskriminierung können in diesem Fall zusammengewirkt haben. Die Ermittlungsbehörden und die politisch Verantwortlichen müssen diesen möglichen Zusammenhang nachvollziehbar prüfen, dafür auch die Expertise spezialisierter Antidiskriminierungsfachstellen heranziehen und vor allem die Betroffene sowie ihre Angehörigen umfassend anhören und ernst nehmen.

Die Kurdische Gemeinde Berlin-Brandenburg e.V.erwartet vom Senat, vom Bezirksamt Neukölln und von allen beteiligten Stellen, dass sie jetzt entschlossen, handeln: mit Transparenz, Opferschutz und klaren Konsequenzen. Das Vertrauen in öffentliche Institutionen wird auch daran gemessen, ob sie junge Menschen schützen und Diskriminierung ernst nehmen – unabhängig von Herkunft, Milieu oder politischer Brisanz.

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